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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der La Mina GmbH

 

1. Allgemeines

Das Unternehmen La Mina GmbH (nachfolgend La Mina genannt) führt seine Leistun­gen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) aus. Dies gilt auch für alle künftigen La Mina Leistungen, falls die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden.

Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit der La Mina Bestimmun­gen an. Entgegenstehende Einkaufs- und Lieferbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unsererseits selbst im Falle der Leistung/Lieferung nicht Vertragsbestandteil. Für alle Rechtsgeschäfte mit La Mina sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Es sei denn, dass etwas Anderes schriftlich vereinbart worden ist.

 

2. Vergütung

Bei Auftragsanfrage erstellt La Mina auf Basis der Kundenanforderungen einen Kostenvoranschlag. Alle im Kostenvoranschlag von La Mina genannten Kosten, insbesondere Fremdkosten für die Produktion, sind Cirka-Kosten und können in der tatsächlichen Höhe von den im Kostenvoranschlag genannten Kosten um bis zu 15 % abweichen. Kosten für Kuriere, Farbausdrucke, Proofs und ähnliches werden nach effektivem Aufwand berechnet. Fremdkosten, welche durch La Mina abgewickelt und weiterberechnet werden, unterliegen grundsätzlich einem Handlungsaufschlag, welcher auf den Netto-Preis der Fremdkosten hinzugerechnet wird. La Mina unterliegt keinerlei Offenbarungsverpflichtung gegenüber ihren Kunden im Hinblick auf Einkaufsquellen und Einkaufspreise.

Soweit vertraglich keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Vergütung für erbrachte Arbeits­leistung nach Zeitaufwand auf Grundlage der Stundenpreise Beratung 180,- Euro, Konzeption 180,- Euro, Creative Direction 180,- Euro, Art Direction 120,- Euro, Gestaltungsdienstleistungen 120,- Euro, Text 120,- Euro, Projekts­management 120,- Euro oder auf Grundlage des Tarifvertrags für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung). Die Vergütung versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Vergütung von Nutzungsrechten für Leistungen von La Mina erfolgt – wenn nicht anders vereinbart – auf Basis des Tarifvertrags für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung). Die Vergütung versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Vergütungen für Beratung, Entwürfe, Konzepte, Projektmanagement etc. und die Einräumung der Nutzungs­rechte verstehen sich in Euro. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist.
Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist La Mina berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen. Über den Umfang der tatsächlichen Nutzung steht La Mina ein Auskunftsanspruch gegen den Auftraggeber zu.

Gegebenenfalls anfallende Kosten und Spesen für Fahrt, Tag und Nächtigungsgelder, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Die Vergütung für diese Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung sofort fällig.

Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskript­studium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.
Der Auftraggeber kann im Rahmen des ersten Angebots zwei Autorenkorrekturen an den gelieferten Leistungen von La Mina verlangen, ohne dass ihm dafür Mehraufwände berechnet werden. Ab der dritten Korrektur (Change Request) berechnet La Mina die anfallende Zeit nach der geltenden Stundenpreisliste (Preise sind diesen AGB zu entnehmen).

 

3. Vertragsabschluss

Auf Basis des Kostenvoranschlages erteilt der Kunde den Auftrag, dessen letzte Fassung ist Mitbestandteil des Vertrages zwischen Auftraggeber und La Mina.

Die Beauftragung von La Mina kann per Brief, E-Mail, Fax oder mündlich erfolgen. Für eine Beauftragung hat der Auftraggeber La Mina die gewünschten Vertragsziele zu Beweiszwecken umfassend schriftlich darzulegen. Jede Änderung des Auftrags bzw. Anfrageinhalts ist durch den Auftraggeber zu Beweiszwecken schriftlich niederzulegen und bedingt einen neuen Kostenvoranschlag durch La Mina.

Der Vertragsschluss erfolgt mit Annahmeerklärung von La Mina gegenüber dem Auftraggeber. In der Annahme­erklärung fasst La Mina die wesentlichen Vertragsinhalte zusammen. Wenn La Mina die Annahme unverzüglich nach den Vertragsverhandlungen per Brief, Fax oder E-Mail erklärt, wird der Vertrag spätestens zehn Werktage nach Zugang der Erklärung mit dem in diesem Bestätigungsschreiben erklärten Inhalt geschlossen, falls der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist widerspricht.

 

4. Ablauf von Aufträgen

Die Vertragsabwicklung erfolgt grundsätzlich in drei Phasen: Briefing, Entwurfs- und Produktionsphase.
Grundlage für die Auftragserfüllung ist die Projektbeschreibung (Briefing), die La Mina vom Auftraggeber schriftlich erhält, oder im Zusammenspiel mit dem Auftraggeber (in Gesprächen, Workshops etc.) und aufgrund zur Verfügung gestellter Unterlagen und Informationen (Zahlen, Hintergründe etc.) formuliert. Eine gegebenenfalls von La Mina verfasste schriftliche Projektbeschreibung (Re-Briefing) ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Später auftretende Änderungswünsche, die im Re-Briefing nicht vereinbart wurden, können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

Nach Abschluss der Briefing-Phase erarbeitet La Mina ein Konzept oder erstellt innerhalb vereinbarter Fristen einen Musterentwurf (Entwurfsphase). Der Auftraggeber hat das Recht, nach Erhalt des ersten Konzepts oder Entwurfs, zweimalig Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein Zweit­muster anfordern. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine entsprechende Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis.

 

5. Aufträge im Printbereich

Die gesamte Lieferung entspricht in Wiedergabe und Ausführung qualitativ den getroffenen Vereinbarungen (Andruck, Papier- bzw. Blindmuster etc.). Bei Abweichungen haftet der Auftragnehmer gegenüber La Mina ohne Rücksicht darauf, ob er oder eine Person, die als sein Erfüllungsgehilfe anzusehen ist, die Abweichung zu vertreten hat. Soweit auch nur Teile der Lieferung mangelhaft sind, schlägt dies auf die Gesamtleistung durch. La Mina ist in diesem Fall berechtigt, die Abnahme der Gesamtleistung bis zur vollständigen Mangelbeseitigung zu verweigern, es sei denn, es handelt sich lediglich um einen unwesentlichen Mangel. Druckfehler gelten ebenfalls als mangelhafte Leistung. Die Abnahme von Mehr- oder Minderlieferungen erfolgt nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung mit La Mina, es sei denn, es handelt sich lediglich um einen unwesentlichen Mangel.

 

6. Terminabsprachen und höhere Gewalt

Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich (i.d.R. per Zeitplan) festzuhalten bzw. zu bestätigen.

Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den von La Mina angegebenen Terminen alle notwendigen Unterlagen, Daten und Informationen vollständig zur Verfügung stellt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Höhere Gewalt und Naturkatastrophen sowie sonstige Umstände, die La Mina nicht zu vertreten hat und deren Beseitigung La Mina nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, entbinden La Mina von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten La Mina eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.

 

7. Abnahme

Die Abnahme hat innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Fertigstellung des Auftrags zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags genießt La Mina Gestaltungs­freiheit, solange der Auftraggeber keine konkreten Vorgaben diesbezüglich macht. Wenn nach Ablauf von 10 Arbeitstagen La Mina keine Erklärung zur Abnahme zugeht, gilt der Entwurf als abge­nommen und wird in Rechnung gestellt, soweit La Mina den Auftraggeber zuvor zur Abnahme aufgefordert hat.
Verweigert der Auftraggeber die Abnahme und erklärt in diesem Zuge die Kündigung des Auftrags, behält La Mina den Vergütungsanspruch.

 

8. Urheberrechte

Sämtliche Urheberrechte verbleiben grundsätzlich bei La Mina, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wurde dem Auftraggeber die Nutzung der Rechte für einen bestimmten Zweck übertragen, ist hiermit kein Übergang der Urheberrechte als solche auf den Auftraggeber verbunden.Jede Leistung von La Mina erfolgt im Rahmen eines Urheberwerkvertrags, der neben der reinen Werkleistung auch auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werken gerichtet ist.
Alle Konzepte, Ideen, Beratungs- und Kreativleistungen (auch Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen etc.) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen der Agentur La Mina (bzw. den entsprechend im Auftrag von La Mina tätig gewordenen Dienstleistern) die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.
Die Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen, Ideen etc. dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von La Mina (bzw. der entsprechend im Auftrag der Agentur La Mina tätig gewordenen Dienstleister) weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.

La Mina (bzw. der entsprechend im Auftrag der Agentur La Mina tätig gewordene Dienstleister) überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und La Mina. Über den Umfang der Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte steht La Mina ein Auskunftsanspruch gegen den Auftraggeber zu.

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, La Mina auf den Vervielfältigungsstücken oder in Veröffentlichungen über das Produkt (z.B. Impressum der Webseite, Presseberichte o.ä.) als Urheber zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt La Mina zum Schadenersatz in branchenüblicher Höhe (Tarifvertrag für Design Leistungen SDSt/AGD). Dem Auftraggeber wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden bei La Mina nicht entstanden oder dass er wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.
Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

La Mina erstellt in der Regel für jeden Auftrag individuelle Strategien, Konzepte, Designs. Typische Gestaltungsstile (z.B. Fonts) oder einzelne grafische Elemente (z.B. bestimmte Fotos oder Cliparts) werden aber zwangsläufig immer wieder von La Mina für Auftragsbearbeitungen verwendet, so dass der Auftraggeber hieran auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts an einer von der Agentur La Mina (bzw. deren Grafikern) erstellten Arbeit ausdrücklich keine Exklusivrechte erwirbt.

 

9. Zahlungsbedingungen und Kündigungsrecht

Die genannten Kosten bzw. Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Zahlungen haben ohne Abzug in der Weise zu erfolgen, dass La Mina spätestens 14 Tage nach Fälligkeit über den jeweils in Rechnung gestellten Betrag verfügen kann, es sei denn, die Parteien haben einzelvertraglich etwas anderes vereinbart. Entscheidend ist der Zahlungseingang bei La Mina. Die Vergütung ist nach Abnahme des Entwurfs bzw. der Dienstleistung oder der Teilleistungen wie nachstehend aufgeführt sofort fällig.

Mit der Auftragserteilung erlangt La Mina einen Vergütungsanspruch in Höhe von 5% des nach dem Kosten­vor­anschlag berechneten Gesamtaufwands. Mit der Fertigstellung von insgesamt 50% des Auftrags erlangt La Mina einen Vergütungsanspruch in Höhe von insgesamt 30% des Gesamtaufwands. Mit der vollständigen Fertigstellung des Auftrags entsteht der Vergütungsanspruch in Höhe der verbleibenden 70% des Gesamtaufwands. Der Auftrag ist mit Lieferung der vertraglich festgelegten Punkte beendet.

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ist La Mina berechtigt, den Auftrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall ist La Mina berechtigt den Teil der Vergütung zu verlangen, der den bis dahin erbrachten Leistungen entspricht. Die Agentur La Mina muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Kündigung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben  böswillig unterlässt. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

Zieht sich ein Auftrag über mehr als zwei Monate, oder erfordert er von La Mina hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten und zwar in Höhe von 5% der Gesamtsumme bei Auftragserteilung, in Höhe von weiteren 25% nach Erbringung von 50% der Leistungen durch LA MINA und in Höhe der restlichen 70% der Gesamtauftragssumme nach Fertigstellung des Auftrags.

Bei Zahlungsverzug kann La Mina die Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe, das heißt Zinsen in Höhe von mindestens 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. beanspruchen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

 

10. Kündigung durch den Auftraggeber

Kündigt der Auftraggeber den Auftrag vor dessen Beginn, so werden von La Mina die nachfolgenden Storno­gebühren erhoben. Diese errechnen sich prozentual von der Gesamtsumme des Auftrags. Maßgeblich ist insoweit der Kostenvoranschlag von La Mina.
• bis 6 Monate vor Beginn des Auftrages 10%,
• ab 6 Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 50%,
• ab 3 Monate bis drei Wochen vor Beginn des Auftrages 60%,
• ab 3 Wochen bis eine Woche vor Beginn des Auftrages 80%,
• ab 1 Woche vor Beginn des Auftrages 100%.
Dem Auftraggeber wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden bei La Mina nicht entstanden oder dass er wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.

 

11. Gewährleistung für Arbeitsergebnisse

La Mina verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

La Mina verpflichtet sich, bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl.

 

12. Haftungsbeschränkungen

Die Haftung von La Mina beschränkt sich auf Pflichtverletzungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Bezug auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (Kardinalpflichten), haftet La Mina zudem für einfache Fahrlässigkeit.

Zusätzlich beschränkt sich die Schadensersatzhaftung bei einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den Auftrags­wert, soweit dadurch der vorhersehbare typischerweise eintretende Schaden abgedeckt ist. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers sind in allen Fällen beschränkt auf das Interesse, welches dieser an der Erfüllung des Vertrags hat. Eine weitergehende Haftung auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, als in diesen Allgemeinen Geschäftsbedin­gungen für Lieferungen und Leistungen vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Insoweit haftet La Mina insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefer- oder Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, wie z.B. entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Kunden. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

Soweit die Haftung nach den vorstehenden Bedingungen begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Verrichtungsgehilfen oder Erfüllungsgehilfen von La Mina. La Mina bleibt der Einwand des Mitverschuldens unbenommen.

 

13. Originaldaten

La Mina ist nicht verpflichtet Originaldaten (offene Daten wie z.B. Indesign, Photoshop, Illustrator) an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Originaldaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

 

14. Geheimhaltung

Die Agentur La Mina verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die sie aufgrund dieses Auftrags erhält, insbesondere über Produkte, Pläne, Marktdaten, Herstellermethoden, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages (mit Ausnahme der personenbezogenen Daten des Auftraggebers) und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen von der La Mina elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten Daten an Dritte weiterzuleiten.

 

15. Pflichten und Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist – soweit dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist – zur Mitwirkung bei der Auftrags­ausführung verpflichtet. Dazu hat er La Mina alle Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel zeitgerecht und auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für den Auftrag zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.

Der Auftraggeber stellt La Mina von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen La Mina stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

La Mina ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, La Mina entsprechende Vollmachten zu erteilen.

Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung der Agentur La Mina abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, La Mina im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

 

16. Leistungen Dritter

Von La Mina eingeschaltete Dritte sind nicht deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. Die diesbezüglichen Verträge werden ausschließlich im Namen des Auftraggebers abgeschlossen. Insoweit wird die La Mina lediglich als Vermittler tätig. Für Dritte und für die Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten übernimmt La Mina keine Haftung.

 

17. Konventionalstrafe und Schadensersatz

Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen in Ziff. 8. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere bei einem Verstoß gegen die Pflicht, die Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen, Ideen, etc. ohne ausdrückliche Einwilligung von La Mina (bzw. der entsprechend im Auftrag von La Mina tätig gewordenen Dienstleister) weder im Original noch bei der Reproduktion zu verändern und nachzuahmen, wird dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung auferlegt, es sei denn, der Auftraggeber hat den Verstoß nicht zu vertreten.

Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzanspruchs wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Die Vertragsstrafe ist jedoch auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen.

 

18. Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Darmstadt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

19. Nebenabreden

Vereinbarungen, welche den Vertrag abändern, ergänzen, oder aufheben, bedürfen der Schriftform. Ebenso wie die Aufhebung des Schriftformzwangs.

 

20. Wirksamkeit

Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

Stand dieser AGB: 05.12.2013